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Ein neu gekauftes Produkt geht kurz nach dem Kauf kaputt. Oft ein klarer Fall von Gewährleistung und Garantie. Doch bei Einkäufen im europäischen Ausland sind die Rechte der Verbraucher oft nicht so eindeutig geregelt. In fast jedem Land gelten unterschiedliche Gewährleistungsfristen. |
Beträgt diese in Deutschland im Regelfall zwei Jahre, so sehen die Gesetze in anderen Ländern bis zu zehn Jahre vor. Aber auch die Möglichkeiten zum Einlegen eines Widerrufs bei Internetkäufen und die Regeln über unlautere Vertragsklauseln unterscheiden sich in Europa erheblich.
Diese Rechtszersplitterung ist sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer problematisch. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sind zu selten in den Nachbarstaaten tätig, da sie das dortige Recht nicht kennen und ihnen das Risiko der Rechtsunsicherheit zu hoch ist. Aber auch Verbraucher würden häufiger grenzüberschreitend Waren und Dienstleistungen bestellen, wenn sie darauf vertrauen könnten, dass Sie überhall die gleichen Rechte genießen könnten und diese auch leicht durchsetzbar wären. Kleinkarierte Rechtszersplitterung im europäischen Binnenmarkt passt nicht mehr in die Zeit des Internets, das kaum Grenzen kennt.
Eine Vereinheitlichung der zentralen Rechte der Verbraucher bei Internet-, Telefon- und Haustürkäufen ist daher geboten. Ziel dabei ist selbstverständlich, eine ausgewogene Balance zwischen den Verbrauchern und den Unternehmen sicherzustellen.
(Dieser Beitrag erschien im JOURNAL eu 03|2010.)





